Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2018. 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

– Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2018 und November 2018
– Verschmelzung nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein kann verdeckte Gewinnausschüttung auslösen
– Zuordnung des verrechenbaren Verlusts bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils
– Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis aller Aufwendungen
– Verkauf von Champions-League-Finaltickets unterliegt nicht der Einkommensteuer
– Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
– Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn
– Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus
– Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung
– Kein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
– Betriebskosten müssen nach tatsächlicher Wohnfläche abgerechnet werden
– Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses
– Berichtigung einer Rechnung bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis



Mit freundlichen Grüßen







Blitzlicht_10-2018_WEB.pdf