Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Oktober 2018. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: – Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2018 und November 2018 – Verschmelzung nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein kann verdeckte Gewinnausschüttung auslösen – Zuordnung des verrechenbaren Verlusts bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils – Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis aller Aufwendungen – Verkauf von Champions-League-Finaltickets unterliegt nicht der Einkommensteuer – Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung – Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn – Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus – Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung – Kein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer – Betriebskosten müssen nach tatsächlicher Wohnfläche abgerechnet werden – Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses – Berichtigung einer Rechnung bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis Mit freundlichen Grüßen Blitzlicht_10-2018_WEB.pdf |