Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat September 2018. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: – Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September 2018 und Oktober 2018 – Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung – Einkommensteuerrechtliche Behandlung vergeblicher Investitionen in betrügerische Modelle – Eigenes Vermögen des Inhabers eines Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypischen stillen Gesellschaft – Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums – Keine anteilige Verdienstgrenze mehr bei kurzfristiger Beschäftigung – Kein Ausgleich überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage – Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entgeltumwandlung – Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm keine Sonderbetriebseinnahmen – Keine Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Verlusten – Kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen von Sachmängeln beim Grundstückskauf – Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen – Keine überhöhten Anforderungen an Rechnung für Vorsteuerabzug – Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei Differenzbesteuerung muss unionsrechtlich geklärt werden Mit freundlichen Grüßen Blitzlicht_09-2018_WEB.pdf |