Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. August 2018 (IV C 5 – S 2533/18/10002) das Vordruckmuster und die Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 bekannt gemacht.

Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de).

BMF online vom 29. August 2018

-Quelle: Stollfuss Verlag

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