Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16. Januar 2018 (6 K 1405/15) entschieden, dass eine einmalige Abfindung eines Grenzgängers jedenfalls anteilig steuerpflichtig ist. -Quelle: Stollfuss Verlag |
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16. Januar 2018 (6 K 1405/15) entschieden, dass eine einmalige Abfindung eines Grenzgängers jedenfalls anteilig steuerpflichtig ist. -Quelle: Stollfuss Verlag |