Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 14. Juni 2018 (1 K 3226/15) entschieden, dass Schwimmkurse für Kleinkinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr von der Umsatzsteuer befreit sind. Dagegen ist Säuglingsschwimmen steuerpflichtig.


-Quelle: Stollfuss Verlag