Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16. Januar 2018 (6 K 3796/16) entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung nicht dem Bachelorabschluss sondern erst mit Abschluss eines berufsbegleitenden Masterstudiums beendet sein kann.


-Quelle: Stollfuss Verlag