Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 7. März 2018 (! K 307/16) entschieden, dass der Kindergeldanspruch bei einer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin erst mit dem Abschluss des Berufspraktikums und nicht schon mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse endet.



-Quelle: Stollfuss Verlag