Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2018. 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

– Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2018 und August 2018
– Pauschalierung der Einkommensteuer für betriebliche Zuwendungen
– Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadensersatz
– Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
– Verwalter muss Hausgeldansprüche bei Zwangsversteigerung anmelden
– Forderung auf Schadensersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich
– Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus
– Zuschätzungen bei nicht nachvollziehbaren Zahlungseingängen
– Zulässigkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags im Gesamthandsvermögen bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen
– Reiseveranstalter können sich beim Bezug von Reisevorleistungen auf das Unionsrecht berufen
– Vereinssatzung muss Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit beinhalten
– Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH wegen mangelnder Organisation und Überwachung
– Werkvertragsrecht: Schadensersatz kann nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen werden




Mit freundlichen Grüßen


Blitzlicht_07-2018_WEB.pdf