Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Juli 2018. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: – Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2018 und August 2018 – Pauschalierung der Einkommensteuer für betriebliche Zuwendungen – Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadensersatz – Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar – Verwalter muss Hausgeldansprüche bei Zwangsversteigerung anmelden – Forderung auf Schadensersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich – Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus – Zuschätzungen bei nicht nachvollziehbaren Zahlungseingängen – Zulässigkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags im Gesamthandsvermögen bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen – Reiseveranstalter können sich beim Bezug von Reisevorleistungen auf das Unionsrecht berufen – Vereinssatzung muss Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit beinhalten – Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH wegen mangelnder Organisation und Überwachung – Werkvertragsrecht: Schadensersatz kann nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen werden Mit freundlichen Grüßen Blitzlicht_07-2018_WEB.pdf |