Der 6. Senat des FG Köln hat mit Urteil vom 26.4.2018 (6 K 726/16) entschieden, dass bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden können, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen.


-Quelle: Stollfuss Verlag