Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. Juni 2018 (IV A 4 – S 0316/13/10005 :059) einen Hinweis auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bekannt gemacht. Es handelt sich um die „BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme“; „BSI TR-03151 Secure Element API (SE API)“; „BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API“.

-Quelle: Stollfuss Verlag