Mit Urteil vom 16.05.2018 hat das FG Düsseldorf entschieden, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sog. Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt (4 K 1063/17 Erb). -Quelle: Stollfuss Verlag |
Mit Urteil vom 16.05.2018 hat das FG Düsseldorf entschieden, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sog. Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt (4 K 1063/17 Erb). -Quelle: Stollfuss Verlag |