Leitsatz: NV: Der Insolvenzverwalter ist im Fall eines Aktivprozesses nicht mehr am finanzgerichtlichen Verfahren beteiligt, wenn er die Aufnahme des Rechtsstreits gegenüber dem Finanzgericht ablehnt. Gründe: I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen des R. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt „FA“) erließ am 2. Juni 2015 gegen R einen Umsatzsteuerbescheid für 2013, mit dem die Umsatzsteuer im Wege der Schätzung auf 92.808€ festgesetzt wurde. Die Steuerschuld war im Wesentlichen entsprechend der Festsetzung gezahlt worden. -Quelle: Stollfuss Verlag |