Leitsatz: Die Stellungnahme der BRAK bezieht sich auf mehrere Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des BFH vom 17. Juli 2014. Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob § 9 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 07. Dezember 2011 (BGBl I 2011, S. 2592) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. -Quelle: Stollfuss Verlag |