Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2018. 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

– Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2018 und Juni 2018
– Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung
– Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum
– Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
– Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
– Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
– Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
– Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
– Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
– Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen
– Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
– Differenzbesteuerung für Reiseleistungen




Mit freundlichen Grüßen



Blitzlicht_05-2018_WEB.pdf