Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Mai 2018. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: – Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2018 und Juni 2018 – Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung – Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum – Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei – Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen – Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung – Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung – Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer – Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein – Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen – Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung – Differenzbesteuerung für Reiseleistungen Mit freundlichen Grüßen Blitzlicht_05-2018_WEB.pdf |