Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. April 2018 (IV C 5 – S 2439/12/10001) die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate verlängert und es wird zur Härtefallregelung Stellung genommen.

-Quelle: Stollfuss Verlag