Leitsatz:
Verpflichtet sich ein Kind zu einem mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) und wird es deshalb vom Wehrdienst freigestellt, erwächst daraus keine Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit über das 25. Lebensjahr hinaus.
Gründe:
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Vater eines im November 1987 geborenen Sohnes (S). S absolvierte nach seiner schulischen Ausbildung ein Medizinstudium, das er im Herbst 2013 abschloss.
-Quelle: Stollfuss Verlag