Leitsatz: 1. Die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist auch nach der ab 1996 geltenden Rechtslage mit den Anschaffungskosten zu bewerten (Fortführung des BFH-Urteils vom 2. September 2008 X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162). … Stollfuss Verlag |