Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat der 3. Senat des FG Köln für den Fall einer sog. „Barlohnumwandlung“ in seinem Urteil vom 27.09.2017 (3 K 2547/16) entschieden.

-Quelle: Stollfuss Verlag