Leitsatz: NV: Im Verfahren der Anhörungsrüge ist gemäß § 143 Abs. 1 FGO eine Kostenentscheidung zu treffen. -Quelle: Stollfuss Verlag |
Leitsatz: NV: Im Verfahren der Anhörungsrüge ist gemäß § 143 Abs. 1 FGO eine Kostenentscheidung zu treffen. -Quelle: Stollfuss Verlag |