Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2018. 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

– Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2018 und April 2018
– Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten
– Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
– Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
– Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
– Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn
– Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen
– Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
– Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung
-Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung
– Staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten sind nicht pfändbar





Mit freundlichen Grüßen







Blitzlicht_03-2018_WEB.pdf