Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat März 2018. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: – Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2018 und April 2018 – Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten – Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer – Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai – Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen – Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn – Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen – Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters – Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung -Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung – Staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten sind nicht pfändbar Mit freundlichen Grüßen Blitzlicht_03-2018_WEB.pdf |