Der 12. Senat des FG Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 17. Januar 2018 (Az. 12 K 2324/17), dass ein Erstattungsbetrag zu verzinsen ist, wenn das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen eine von Anfang an rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung ändert.

Quelle Stollfuss Verlag