Leitsatz: Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt. -Quelle: Stollfuss Verlag |
Leitsatz: Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt. -Quelle: Stollfuss Verlag |