Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2018. In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen: – Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2018 und März 2018 – Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen – Organschaft: (Nicht)anerkennung des Gewinnabführungsvertrags bei Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter – Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten – Nachlassverbindlichkeiten: Kosten für vom Erben beauftragte Schadensbeseitigung für einen vor dem Erbfall eingetretenen Schaden – Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen – Aufgrund Verteilung noch nicht abgezogene Erhaltungsaufwendungen können nicht von Erben geltend gemacht werden – Verbindlichkeit einer Weisung – Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen – Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels – Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft Mit freundlichen Grüßen Blitzlicht_02-2018_WEB.pdf |