Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie das aktuelle Blitzlicht Steuern Recht Wirtschaft für den Monat Februar 2018. 

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

– Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2018 und März 2018
– Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen
– Organschaft: (Nicht)anerkennung des Gewinnabführungsvertrags bei Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter
– Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten
– Nachlassverbindlichkeiten: Kosten für vom Erben beauftragte Schadensbeseitigung für einen vor dem Erbfall eingetretenen Schaden
– Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen
– Aufgrund Verteilung noch nicht abgezogene Erhaltungsaufwendungen können nicht von Erben geltend gemacht werden
– Verbindlichkeit einer Weisung
– Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen
– Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels
– Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft




Mit freundlichen Grüßen






Blitzlicht_02-2018_WEB.pdf