Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. Januar 2018 (IV A 3 – S 0229/07/10002-05) zur Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV) hinsichtlich der Mitteilung gewerbesteuerlicher Billigkeitsmaßnahmen Stellung genommen.

-Quelle: Stollfuss Verlag