Das BMF-Schreiben vom 4. Januar 2018 (IV C 1 – S 1980-1/14/10001 :038) gibt den Basiszins bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß §18 des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung erforderlich ist. -Quelle: Stollfuss Verlag |