Leitsatz: Zu den Pflichten des unzuständigen Gerichts bei Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes. Gründe: I. Die Kläger nehmen die Beklagten auf Schadenersatz in Anspruch. Das klagabweisende Urteil des Landgerichts wurde ihrem Prozessbevollmächtigten am 18. April 2016 zugestellt. -Quelle: Stollfuss Verlag |